Schritt für Schritt zum Taxischein
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Schritt 1
Der erste Schritt zum Erwerb des
Taxischeins ist das Aufsuchen der zuständigen Führerscheinstelle. Diese
befindet sich in der Regel beim Amt für öffentliche Ordnung oder beim
Landkreis.
Dort füllen Sie einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung" aus (liegt in der Regel aus). Nach Abgabe des
Antrages und Bezahlung der Bearbeitungsgebühr ist Schritt 1 auch schon beendet.
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Schritt 2
Der zweite Schritt führt uns zu unserem Einwohnermeldeamt,
bei dem wir ein Führungszeugnis der Belegart 0 beantragen.
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Schritt 3
Nun wird eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung
notwendig.
Ein kleiner Tip am Rande: Da bei der ärztlichen Untersuchung auch eine
Urinprobe abgegeben werden muß, sollten auch nervöse Naturen nach Möglichkeit
ihre Blase kurz vorher zumindest nicht bis auf den letzten Tropfen entleeren.
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Schritt 4
Diesen Schritt können all diejenigen auslassen, die bereits
mindestens zwei Jahre ein Kraftfahrzeug der Klasse 3 oder 2 auf sich angemeldet
hatten, denn der Nachweis darüber reicht vollkommen zum Nachweis der
erforderlichen Fahrpraxis aus.
Alle anderen, die zwar schon seit mindestens zwei Jahren ein Kraftfahrzeug
fahren, aber eben keines auf sich selbst zugelassen haben, sollten nun einen
Notar aufsuchen, um dort eine "eidesstattliche Versicherung" über
ihre Fahrpraxis abzulegen. Diese genügt ebenfalls zum Nachweis der Fahrpraxis.
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Schritt 5
Der fünfte und damit letzte Schritt vor der Abholung unseres
neuen Taxischeins ist leider auch gleichzeitig der umfassendste und
zeitintensivste. Hierbei geht es um die Erlangung der Ortskenntnisprüfung.
vorgeschrieben. Ortskenntnis nachweisen. Die Termine für die
Ortskenntnisprüfung erfahren Sie bei Ihrem Landkreis oder Amt für öffentliche
Ordnung.
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Schritt 6
Der letzte Schritt führt uns nun wieder zu unserer Führerscheinstelle. Mittlerweile sollten mindestens sechs Wochen nach Antragstellung vergangen sein, denn solange benötigt die Behörde in aller Regel um Ihren Antrag zu bearbeiten. Der Abholung unseres Taxischeins sollte nun eigentlich nichts mehr im Wege stehen, und man kann Ihnen nur noch "allzeit gute Fahrt" wünschen.
