Schritt für Schritt zum Taxischein

 

 

Schritt 1

Der erste Schritt zum Erwerb des Taxischeins ist das Aufsuchen der zuständigen Führerscheinstelle. Diese befindet sich in der Regel beim Amt für öffentliche Ordnung oder beim Landkreis.
Dort füllen Sie einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" aus (liegt in der Regel aus). Nach Abgabe des Antrages und Bezahlung der Bearbeitungsgebühr ist Schritt 1 auch schon beendet.

 

 


Schritt 2

Der zweite Schritt führt uns zu unserem Einwohnermeldeamt, bei dem wir ein Führungszeugnis der Belegart 0 beantragen.

 

 


Schritt 3

Nun wird eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig.
Ein kleiner Tip am Rande: Da bei der ärztlichen Untersuchung auch eine Urinprobe abgegeben werden muß, sollten auch nervöse Naturen nach Möglichkeit ihre Blase kurz vorher zumindest nicht bis auf den letzten Tropfen entleeren.

 

 


Schritt 4

 

Diesen Schritt können all diejenigen auslassen, die bereits mindestens zwei Jahre ein Kraftfahrzeug der Klasse 3 oder 2 auf sich angemeldet hatten, denn der Nachweis darüber reicht vollkommen zum Nachweis der erforderlichen Fahrpraxis aus.
Alle anderen, die zwar schon seit mindestens zwei Jahren ein Kraftfahrzeug fahren, aber eben keines auf sich selbst zugelassen haben, sollten nun einen Notar aufsuchen, um dort eine "eidesstattliche Versicherung" über ihre Fahrpraxis abzulegen. Diese genügt ebenfalls zum Nachweis der Fahrpraxis.

 

 


Schritt 5

Der fünfte und damit letzte Schritt vor der Abholung unseres neuen Taxischeins ist leider auch gleichzeitig der umfassendste und zeitintensivste. Hierbei geht es um die Erlangung der Ortskenntnisprüfung. vorgeschrieben. Ortskenntnis nachweisen. Die Termine für die Ortskenntnisprüfung erfahren Sie bei Ihrem Landkreis oder Amt für öffentliche Ordnung.

 

 


Schritt 6

Der letzte Schritt führt uns nun wieder zu unserer Führerscheinstelle. Mittlerweile sollten mindestens sechs Wochen nach Antragstellung vergangen sein, denn solange benötigt die Behörde in aller Regel um Ihren Antrag zu bearbeiten. Der Abholung unseres Taxischeins sollte nun eigentlich nichts mehr im Wege stehen, und man kann Ihnen nur noch "allzeit gute Fahrt" wünschen.