Anschnallpflicht

Erst gurten - dann starten! Das hat uns der Verkehrsminister jahrelang von jeder Plakatwand herunter eingehämmert, bis wir es nicht mehr hören konnten. Aber immerhin - inzwischen schnallen wir uns ja tatsächlich immer an, bevor wir losfahren - oder wenigstens fast immer. Denn wem wäre im Falle eines Unfalles eine Gutprellung nicht doch lieber als ein Schädelbasis-Bruch.

Gleichwohl gibt es aber nach wie vor die eine oder andere Fahrt, bei der irgendwer nicht angeschnallt ist. Die Frage ist, welche Folgen das dann hat:

 

Welches Bußgeld gibt es eigentlich, wenn man nicht angeschnallt ist?

Grundsätzlich ist man mit DM 60,00 dabei, wenn man einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht anlegt. Das bedeutet:

Sicherheitsgurte, die gar nicht da sind, müssen auch nicht angelegt werden. Befinden sich beispielsweise in einem Cabrio bauartgerecht nur vier Sicherheitsgurte und wird auf der Rückbank eine fünfte Person mitgenommen, dann kann sich diese technisch gesehen gar nicht anschnallen mit der Folge, dass sie auch kein Bußgeld riskiert, weil für sie kein "vorgeschriebener" Sicherheitsgurt da ist.

Ferner gibt es von Gesetzes wegen weitere Ausnahmen von der Anschnallpflicht, vgl. § 21 a StVO. Taxifahrer und Mietwagenfahrer müssen sich z.B. nicht anschnallen, so lange sie Fahrgäste befördern. Das gleiche gilt für Lieferanten beim Haus-Zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk. Wer nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. wer rückwärts fährt, muss ebenfalls nicht angeschnallt sein. Das gleiche gilt für Fahrten, die auf Parkplätzen stattfinden.

Wenn man sich aber anschnallen muss, dann muss der Gurt auch angepasst und optimal eingestellt sein. Ein Gurt, der nur lose über dem Bauch baumelt, zählt nicht.

Wenn der Gurt kaputt ist und sich wegen dieses technischen Fehlers nicht anlegen lässt, dann ist das fehlende Anschnallen nicht ordnungswidrig. Der Beifahrer kann dann evtl. aus dem Schneider sein. Unter Umständen trifft dann aber den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs wiederum ein Bußgeld, weil der Gurt nicht in Ordnung war.

 

Ich bin nicht angeschnallt. Hafte ich für einen Unfall evtl. mit?

Statistische Untersuchungen haben ergeben, dass der Nutzen eines angelegten Sicherheitsgurtes seine Gefahren bei weitem überwiegt. Nur 0,5 bis 1 % der Verletzungen, die angeschnallte Fahrer erleiden, sind auf den Gurt selbst zurückzuführen. Andererseits überstehen angegurtete Fahrer häufig mit etwas Glück auch schwere Kollision unbeschadet, bei denen sie nicht angegurtet einen Schädelbasis-Bruch oder Schlimmeres davongetragen hätten. Die Rechtsprechung sagt deshalb, dass ein einsichtiger und verantwortungsbewusster Fahrer angeschnallt fahren muss, sonst trägt er ein Mitverschulden, wenn er bei einem Verkehrsunfall, für den er ansonsten nichts kann, verletzt wurde. Das bedeutet, dass Sie nicht alle Krankenhauskosten erstattet bekommen und dass auch Ihr Schmerzensgeld geringer ausfällt, wenn Sie nicht angeschnallt waren - und das, obwohl Sie für den Unfall gar nichts konnten.

Der Schadenersatzanspruch wird je nach Schwere des Unfalles unterschiedlich gekürzt, bei Durchschnittsfällen um 20 bis 25 % (z.B. OLG Celle, DAR 1979, S. 305; OLG München, DAR 1979, S. 306; OLG Düsseldorf, ZfS 1986, S. 130), bei schweren Verletzungen um die 30 % (OLG Düsseldorf, DAR 1985, S. 50; OLG Karlsruhe, NZV 1990, S. 151) bis 40 % (OLG Karlsruhe, 10 U 55/99 vom 09.07.1999 <olgka.htm>). In besonders schweren Fällen kann eine Kürzungsquote von 50 % oder darüber in Frage kommen, dies vor allem dann, wenn das Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst besonders groß ist (OLG München, VR 85, S. 868, Gesichtsverletzungen einer Kosmetikerin - hier fuhr also jemand ohne Gurt, der sein unverletztes Gesicht von Berufs wegen dringend brauchte und trotzdem nicht darauf achtete) oder wenn die Haftung des Unfallverursachers relativ gering ist (OLG Frankfurt, ZfS 1986, S. 130). Die Abzüge sind also recht happig.

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Karlsruhe <olgka.htm> (vom 09.07.1999, 10 U 55/99) haftet sogar derjenige mit, und zwar mit 20 %, der unangeschnallt gefahren ist, weil er sich nicht anschnallen konnte. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem 5 Leute in einem Cabrio mitgefahren waren, das bauart-bedingt nur 4 Sicherheitsgurte hatte. Die 5. Person, eine Frau, war auf dem Rücksitz in der Mitte gesessen und wegen des fehlenden Gurtes nicht angeschnallt gewesen. Bei einer Kollision wurde sie aus dem Wagen geschleudert und verletzte sich schwer. Das Gericht war der Ansicht, dass diese Frau, nachdem sie festgestellt hatte, dass es für Sie keinen Gurt gab, hätte aussteigen müssen. Die Mitfahrt sei damit teilweise "auf eigene Gefahr" erfolgt.